Martin Lange berät in allen Fragen des Bank- und Bankaufsichtsrechts sowie Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Ferner ist er im Bereich Compliance tätig. Zu den Mandanten zählen Großbanken, Landesbanken, Förderkreditinstitute, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Leasingunternehmen und Versicherungen sowie freie Vertriebe und mittelständische Unternehmen. Neben der rechtlichen Beratung übernimmt er bundesweit die Prozessvertretung von Finanzdienstleistern. Seit 2001 ist Martin Lange Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2008 ist er ferner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und publiziert regelmäßig. 

Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Hamm für Bank- und Kapitalmarktrecht und Institutsleiter des Deutschen Anwaltsinstituts für Bankrecht. Ferner ist er Dozent im Postgraduierten-Studiengang „Real Estate Law“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 

Das aktuelle JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 nennt Martin Lange als häufig empfohlenen Anwalt im Bereich Bankrecht („fachl. versiert“). Auch im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien der vergangenen beiden Jahre heben Mandanten seine besondere Kompetenz hervor („sehr fundiert u. gründlich", „hoch kompetent (wandelndes Lexikon), absolute Mandantenorientierung", JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023; „bestens vernetzt, große forensische Erfahrung, klare Risikobewertung"; JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022. Laut Kanzleimonitor.de ist Martin Lange ein „führender Anwalt im Bankrecht". 

Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war Martin Lange mehr als zwei Jahrzehnte Partner der Sozietät Streitbörger. 

Er spricht Englisch.

Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Martin Lange Rechtswissenschaften in Münster. Das Studium schloss er 1993 mit dem Ersten Staatsexamen ab. Während der Studienzeit war er studentischer, später wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Sandrock) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er promovierte 1995 zu einem bankrechtlichen Thema. 1995 absolvierte er das Zweite Staatsexamen beim OLG Hamm. Die Anwaltszulassung erfolgte im Jahr 1996. 1999 wurde er Partner der Sozietät Streitbörger. Im Jahr 2000 war er stellvertretender Oberkreisdirektor des Landkreises Friesland. Von November 2000 bis zum 31.12.2022 war er Partner der Sozietät Streitbörger PartGmbB.

Heßlerstraße 40
59065 Hamm

Die Klauselwerke der Kreditwirtschaft, eine Untersuchung ausgewählter Probleme, Diss. Münster 1995 

Joint Ventures als Instrument zur Überwindung der technologischen Lücke in Ost- und Süd-Ost-Europa, Bochum 1991 (zusammen mit K. Matusiak) 

Les conditions de vente aux enchères, ICC-Publication Nr. 484, Paris 1991, 375 

Neue Bedingungen für den Sparverkehr: Sparbuch – quo vadis?, BB 1993, 1667 

Kündigungen durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht. Bedeutung der Rückwirkung der Genehmigung gemäß § 184 BGB, Festgabe für Prof. Sandrock, Heidelberg 1995, 243 

Absolute oder relative Börsentermingeschäftsfähigkeit?, WM 1997, 904 zusammen mit Prof. Dr. Batereau 

Mitautor im „Handbuch der Handelsgeschäfte“ (Hrs. Prof. Pfeiffer), Köln 1999 

Das neue Verjährungsrecht in der Bankpraxis - Sparkassenheft 285, 1. Aufl., Stuttgart 2004, 2. Aufl. Stuttgart 2005; 

Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 - Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, BKR 2005, 418 

Müssen Kreditinstitute von der Globalzession Abschied nehmen?, BKR 2006, 230 

Restschuldversicherung und verbundenes Geschäft, BKR 2007, 493 

Mitautor in Sladeck/Heffner/Graf Brockdorff (Hrsg.), Insolvenzrecht – Aktuelle Schwerpunkte aus Gläubigersicht, Stuttgart 2008, S. 527-556 

Zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Bankrecht 2022, BADK-Information 1/2023, 22-42