Das Insolvenzrecht kann die Basis für die Sanierung von Unternehmen sein. Wir beraten in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Sollte es zu Auseinandersetzungen mit der Person des Insolvenzverwalters kommen, gehört es zu unseren Aufgaben, Gläubiger und Mitglieder der Geschäftsführung in Anfechtungs- und Haftungsprozessen zu vertreten.