Das Zahlungsverkehrsrecht ist insbesondere durch die Umsetzung verschiedener Richtlinien der EU zu einer Spezialmaterie geworden, die umfangreiche Vorkenntnisse erfordert. Auf dieses Wissen können wir sowohl bei der Abwehr von Abmahnungen als auch bei der Prüfung und Gestaltung von Entgeltklauseln sowie bei der Beratung bei der Einführung neuer Produkte zurückgreifen. Ferner begleiten und beraten wir Zahlungsdienstleister bei Phishing-Sachverhalten und wehren Inanspruchnahmen in diesem Zusammenhang ab.