Wir bieten die gesamte Bandbreite der Vertragsgestaltung im Bank- und Kapitalmarktrecht an und haben in den letzten Jahren u.a. mehrere Finanzdienstleister bei der Umsetzung von diversen Richtlinien (u.a. WIKRL, PSD II, MiFiD II, DSGVO) und bei der Einführung neuer Produkte (u.a. Finanztransferprodukte, Mehrwertkontomodelle) beraten.
Unser Beratungsangebot reicht hier von der Prüfung bis hin zur vollständigen Neuentwicklung sowohl von Musterverträgen (bspw. im Verbraucherdarlehensrecht oder bei der Vermögensverwaltung) als auch von Einzelverträgen (bspw. Kredit- und Kreditsicherungsverträge, Überbrückungs- und Sanierungskredite sowie Konsortialkreditverträge, Poolverträge, unechte und echte Massekredite sowie Schuldscheindarlehen).
Daneben befassen wir uns mit der Überarbeitung von Allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen sowie der Erstellung von Dokumentationen für das Wertpapiergeschäft.