Im Bereich Gesellschaftsrecht zählen die Gesellschaftsgründung, die Konzeptionierung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, die Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen sowie die Neuordnung von Unternehmens- und Konzernstrukturen (z.B. durch Verschmelzungen, Spaltungen oder die Ausgliederung von Unternehmensteilen) zu unseren Kernkompetenzen. Das umfasst auch damit im Zusammenhang stehende Verträge, z.B. Gesellschaftervereinbarungen, Konsortialverträge, Poolvereinbarungen und sonstige gesellschaftsrechtlich relevante Verträge. Darüber hinaus zählen Vereinbarungen im Rahmen der Unternehmens- und Konzernfinanzierung zu unserem Leistungsspektrum.
Wir zeigen auch verschiedene Modelle der Unternehmensnachfolge auf und begleiten deren Umsetzung einschließlich der damit verbundenen gesellschafts-, arbeits- und erbrechtlichen Fragestellungen.
An der Schnittstelle zum Arbeits- und Kartellrecht, insbesondere bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen, erarbeiten wir teamübergreifend die für die beabsichtigte Transaktion maßgeschneiderte Lösung.
Ebenfalls zum Leistungsspektrum zählt die Beratung und gerichtliche oder schiedsgerichtliche Durchsetzung im Falle von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Darüber hinaus ist die Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen, auch mit streitigem Hintergrund, eine unserer Kernkompetenzen. Aufgrund der Bündelung von Kompetenzen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht zählt ebenfalls die Beratung von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganen zu unserem ständigen Tätigkeitsbereich. Schließlich beraten wir Unternehmen im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung von Corporate Governance-Strukturen.