Im Passivbereich vertreten wir zahlreiche Kreditinstitute im gesamten Bundesgebiet, zuletzt vor allem bei der Abwehr in Widerrufssachverhalten, im Bereich von Prämiensparverträgen und ähnlichen Produkten, bei Anlegerklagen (insbesondere offene und geschlossene Fonds, Zertifikate und Swaps)und bei Fragen der Kreditbesicherung und der Insolvenzanfechtung, des modernen Zahlungsverkehrs und Klauselthemen. Dabei verfügt das Bankrechtsteam über eine langjährige Expertise in der Planung, Steuerung und der Abwehr von Massenlitigationverfahren sowie Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).