Die Anforderungen an die Organisation von Finanzdienstleistern haben in den letzten Jahren sowohl auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung als auch auf der Ebene der europäischen Rechtssetzung zugenommen. Die regulatorische Gesetzgebung wird von einer aktiven Aufsicht begleitet, die sich nicht zuletzt in Sonderprüfungen zeigt. Hier begleiten wir unsere Mandanten je nach Bedarf sowohl bei Einzelfragen als auch bei komplexen Prüfungen, insbesondere bei der Einholung von Erlaubnissen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG).