Caroline Rohling ist Rechtsanwältin. Sie berät und vertritt überwiegend Banken bei Fragestellungen im Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein Schwerpunkt der beratenden Tätigkeit liegt dabei insbesondere im Kreditvertragsrecht. Neben Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht verfügt sie über vertiefte praktische und wissenschaftliche Kenntnisse im Kartellschadensersatzrecht. Sie vertritt die Interessen unserer Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Sie spricht fließend Englisch.
Caroline Rohling studierte an der Universität Münster Rechtswissenschaften. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens im Jahr 2013 absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf mit Stationen unter anderem bei einer Großkanzlei und bei der Auslandshandelskammer (AHK) in Bratislava. Das Rechtsreferendariat schloss sie mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 2015 erfolgreich ab. Nach dem Rechtsreferendariat nahm sie bei Prof. Dr. Rupprecht Podszun an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine Promotion auf und wurde im Jahr 2022 im Kartellrecht zu einem kartellschadensersatzrechtlichen Thema promoviert (Dr. iur.).
Sie wurde im Jahr 2017 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete promotionsbegleitend und weit überwiegend anwaltlich in Großkanzleien, unter anderem in den Bereichen Kartellschadensersatzrecht und Gesellschaftsrecht. Nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in Großkanzleien absolvierte sie eine berufliche Station bei einem Landgericht als Richterin, bevor sich sie nach erneuter Zulassung zur Anwaltschaft von Anfang des Jahres 2021 bis Ende des Jahres 2023 der Kanzlei Streitbörger als Rechtsanwältin anschloss. Seit Anfang des Jahres 2024 ist Caroline Rohling bei der Kanzlei Grüter als Rechtsanwältin tätig.
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