Das Kartell- und Fusionskontrollrecht gewinnt in allen Bereichen des nationalen und internationalen Wirtschaftslebens zunehmend an Bedeutung. Insbesondere bei Unternehmenstransaktionen werden die entsprechenden kartellrechtlichen Aspekte bereits bei der rechtlichen Konzeption berücksichtigt.
Unternehmenszusammenschlüsse prüfen wir mit Blick auf ihre Anmeldepflicht und die Möglichkeit der kartellrechtlichen Freigabe. Im Rahmen von Fusionskontrollverfahren vertreten wir in enger Zusammenarbeit mit unserem M&A-Team gemeinsam die Interessen unserer Mandantschaft vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden.
Weiterer Schwerpunkt bildet das Vertriebskartellrecht im sog. Vertikalverhältnis zwischen Lieferanten und Abnehmer/Händler und die Verteidigung unserer Mandantschaft in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren vor dem Bundeskartellamt und den zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte.