Kerstin Al Hruck vertritt insbesondere Banken und Sparkassen in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Darüber hinaus ist sie in angrenzenden Rechtsbereichen beratend tätig, u.a. im allgemeinen Wirtschaftsrecht. Sie berät und vertritt unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Sie spricht fließend Englisch.
Kerstin Al Hruck hat im Anschluss an ein duales Studium im öffentlichen Dienst Rechtswissenschaften mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung im Common Law in Münster studiert. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens im Jahr 2020 absolvierte sie ihr Referendariat beim Landgericht Bielefeld mit Stationen in Bielefeld und am Oberlandesgericht Hamm. Die Anwaltszulassung erfolgte im Jahr 2023.
Heßlerstraße 40
59065 Hamm
Johann-Krane-Weg 10
48149 Münster