Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat im Jahre 2017 zur Einführung eines weiteren Registers geführt. Das damals etablierte Transparenzregister ist bis heute die Plattform der Bundesrepublik Deutschland, um bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften (Meldeverpflichtete) ermitteln zu können, wer der/die dahinterstehende/n wirtschaftlich Berechtigte/n ist/sind. Es wird elektronisch bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH unter www.transparenzregister.de geführt. Die Rechts- und Fachaufsicht erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt, welches auch für Ordnungswidrigkeiten, vor allem bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten zuständig ist.