In unserer Artikelreihe im Jahr 2023 zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“), das am 01.01.2024 in Kraft trat, berichteten wir über die Änderungen im Personengesellschaftsrecht durch das MoPeG.
Im Jahre 2024 sind bereits erste Urteile zur Anwendung des MoPeG ergangen, die die Änderungen konkretisieren:
I. Liquidation einer Gesellschaft nach altem Recht
In seinem Beschluss vom 19.06.2024 – 328 T 14/24 – hat das LG Hamburg entschieden, dass weiterhin die alten Abwicklungsregeln der §§ 705 ff. BGB a.F., insbesondere § 731 BGB a.F. Anwendung finden, wenn die Kündigung einer Gesellschaft bereits vor dem 01.01.2024 abgeschlossen war und das Abwicklungsstadium der Gesellschaft nach altem Recht bereits begonnen hatte. Insbesondere in Bezug auf das gesellschaftsrechtliche Innenverhältnis ist das Recht bestimmend, welches zum Zeitpunkt der maßgeblichen Handlung – im Streitfall: Kündigung der Gesellschaft – galt. Für die Anwendung der Liquidationsvorschrift des § 735 BGB n.F. sei entscheidend, dass der Auflösungsgrund nach dem 01.01.2024 verwirklicht wurde. Zuvor bereits begonnene Abwicklungen der Gesellschaft werden nach altem Recht fortgesetzt.
II. Rechtswegänderung bei Auskunfts- und Einsichtsansprüchen
Das OLG Düsseldorf beschloss am 16.05.2024 (I-3 Wx 44/24), dass Kommanditisten einer GmbH & Co. KG nach dem Inkrafttreten des MoPeGs die Übermittlung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses oder sonstige Aufklärungen sowie die Vorlage der Bücher und weiterer Papiere nicht mehr aufgrund § 166 Abs. 3 HGB a.F.in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gem. § 375 Nr. 1 FamFG a.F. geltend machen können. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist die Vorschrift des § 166 Abs. 3 HGB a.F. durch das MoPeG mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft gesetzt worden. Ab dem 01.01.2024 bestimmt sich das Recht eines Kommanditisten auf Einsicht und Auskunft nach § 166 Abs. 1 HGB n.F. und ist auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen, falls notwendig.
Bei weiteren Fragen oder konkreten Einzelfällen wenden Sie sich gerne an die beiden Hauptautorinnen der Artikelreihe zum MoPeG, Frau Dr. Thanh Thuy Du-Quoc und Frau Dr. Sandra Fischer.