General- und Vorsorgevollmachten sind das geeignete Instrument, um zu vermeiden, dass infolge eines Unfalls, längerer Krankheit oder im Alter eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird.
Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollte eine Patientenverfügung nicht fehlen. Diese sinnvolle Verfügung ist bestens dazu geeignet, über eine bevollmächtigte Person dem zuständigen ärztlichen Personal seinen Behandlungswillen mitzuteilen, wenn man selbst daran gehindert ist. Hier gestalten und beurkunden unsere Notarinnen und Notare die entsprechenden Urkunden nach den individuellen Wünschen der Mandantschaft.