Ein Beratungsgespräch auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts bedarf besonderer Aufmerksamkeit.
Die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist eine sehr persönliche und oft auch emotionale Entscheidung. In einem vertraulichen Gespräch können alle Rechtsfragen der Erbfolge, einer Vermächtniszuwendung, einer Beschwerung der mit einem Erbe oder einem Vermächtnis bedachten Person mit Bedingungen und Auflagen, einer Enterbung bis hin zu einem Pflichtteilsentzug, einer Testamentsvollstreckung usw. mit unseren Notarinnen und Notaren erörtert werden. Nach den Vorstellungen der Mandantschaft über eine Verteilung ihres Nachlasses entwerfen und beurkunden wir die passende Form der Verfügung von Todes wegen (Einzel-Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag). Bereits zu Lebzeiten können die einander erbberechtigten Familienmitglieder zur Regelung der Erbfolge Vereinbarungen wie ein Erbverzicht- und/oder Pflichtteilsverzicht und Schenkungen zur vorweggenommenen Erbfolge treffen.
An der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht erbringen unsere Notarinnen und Notare eine besondere Beratungsleistung zur Regelung der Unternehmensnachfolge und ihrer testamentarischen Umsetzung. Sie sind auch zuständig für die Beurkundung von Eidesstattlichen Versicherungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen, europäischen Nachlasszeugnissen und Testamentsvollstreckerzeugnissen. Im Lichte der Europäischen Erbrechtsverordnung ist besonderes Augenmerk zu richten auf das anwendbare Erbrecht europäischer und nichteuropäischer Staaten. Bereits ein Umzug in ein anderes Land kann zur Anwendung des Erbrechtes eines ausländischen Staates führen, was es in aller Regel zu verhindern gilt. Unsere Notarinnen und Notare beraten auch auf dem Rechtsgebiet des internationalen Erbrechtes.
Das Familien- und Erbrecht beraten wir auch anwaltlich, etwa im Bereich der Unternehmensnachfolge, bei der wir aufgrund unserer Expertise im Gesellschaftsrecht auch sämtliche damit zusammenhängende Aspekte berücksichtigen. Darüber hinaus beraten wir Angehörige, Erben und Vermächtnisnehmer nach Eintritt des Erbfalls im Rahmen der Nachlassabwicklung und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.