Wir unterstützen Unternehmen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und der Entwicklung von Bilanzstrategien. Dies umfasst die Beratung und Begutachtung von zulässigen Ansatz- und Bewertungswahlrechten sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht.
Dem Bilanzrecht kommt zudem eine Querschnittsfunktion zu: Bilanzrechtliche Fragen stellen sich regelmäßig bei Unternehmenstransaktionen, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, bei einer möglichen Organhaftung und bei der Inanspruchnahme von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Zunehmende Bedeutung gewinnt das Bilanzstrafrecht. Organe sehen sich mit steigender Tendenz des Vorwurfs der Bilanzmanipulation ausgesetzt – zum Teil wird dies als Mittel eingesetzt, um Unternehmen im Zuge von Übernahmen und im Wettbewerb zu destabilisieren. In diesen Fällen übernehmen wir die Verteidigung von Geschäftsführung bzw. Vorstand und entwickeln angemessene und wirkmächtige Abwehrstrategien.