Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) in Kraft. Anlass war eine Anpassung des seit mehr als hundert Jahren bestehenden Personengesellschaftsrechts an die heutigen Verhältnisse und die Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung. Gerade im Personengesellschaftsrecht wich die von Rechtsanwenderinnen/Rechtsanwendern und Gerichten gelebte Praxis – bedingt durch den zunehmenden gesellschaftsrechtlichen Wandel – von den Gesetzesvorgaben ab.
Das MoPeG wird das Personengesellschaftsrecht in vielen Bereichen ändern. Es enthält neue Möglichkeiten und teilweise rechtssichere und auch unbürokratischere Handlungsalternativen für Mandantinnen/Mandanten, vor allem für solche, die in Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) organsiert sind. Große Auswirkungen bestehen zudem für Grundstücksgesellschaften und Freiberufler, die sich in Gesellschaften zusammen finden wollen. Ein weiterer Komplex beschäftigt sich mit den Beschlussmängelfragen.
Wir werden an dieser Stelle in den kommenden Monaten einzelne Themenbereiche der anstehenden Änderungen vertieft vorstellen. Natürlich stehen darüber hinaus unsere Anwältinnen/Anwälte mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht für weitere Fragen, auch zu den anstehenden Änderungen, zur Verfügung.