Aufgrund einer Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) sind (alle) Arbeitgeber ab dem 01.08.2022 gesetzlich dazu verpflichtet, neuen Mitarbeitern bei Arbeitsaufnahme neben dem Arbeitsvertrag einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Auf Altverträge, also solche die vor dem 01.08.2022 geschlossen worden sind, findet die Regelung dergestalt Anwendung, dass ein entsprechender Nachweis auf ein Verlangen des Arbeitnehmers hin grundsätzlich binnen 7 Tagen zu erteilen ist. Verstöße gegen das NachwG sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,00 EUR geahndet werden.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten gerne und können Ihnen insbesondere ein Formular zur Verfügung stellen, das Sie in die Lage versetzt, den gesetzlichen Anforderungen des NachwG auf pragmatische und wenig aufwendige Weise gerecht zu werden.