Unser Partner Dr. Florian Dallwig hat sich im aktuellen juris-Praxisreport Versicherungsrecht 4/2025 vom 25.04.2025 mit dem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt (Urt. v. 05.03.2025 - 7 U 134/23) zur Pflichtwidrigkeitsklausel in der D&O-Versicherung beschäftigt. Die Entscheidung ist für Insolvenzverwalter von besonderem Interesse. Denn Gegenstand des Urteils war die Frage, ob im Falle der Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer insolventen GmbH der D&O-Versicherer für pflichtwidrige Zahlungen nach Überschuldung ersatzpflichtig ist oder grundsätzlich der Leistungsausschluss für wissentliche Pflichtverletzungen eingreift. Das OLG Frankfurt hat eine wissentliche Pflichtverletzung bejaht, da die Beachtung der Insolvenzantragspflicht sog. Kardinalpflicht für jeden Unternehmensleiter sei, deren Kenntnis vorausgesetzt werden dürfe. Dallwig hält dem entgegen, dass die Übernahme der Funktion des Geschäftsführers keine spezifische Berufsausbildung voraussetze und der Gesetzgeber auch den Straftatbestand der fahrlässigen Insolvenzverschleppung normiert habe, was einem generellen Rückschluss auf Wissentlichkeit entgegenstehe. Vielmehr sei in jedem Einzelfall eine umfassende Prüfung der Einzelfallumstände geboten.