In den Bereichen des Wettbewerbs-, Marken-, Patent- und Urheberrechts unterstützen wir unsere Mandantschaft, wenn es darum geht, sowohl ihre technischen und kaufmännischen Innovationen als auch ihre geistigen Leistungen zu schützen und zu verwerten.
Dazu gehört nicht nur die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber möglichen Verletzern. Vielmehr schaffen wir darüber hinaus auch den rechtlichen Rahmen, der für eine erfolgreiche Vermarktung der Produkte und geistigen Leistungen sowie dahinterstehender Projekte nötig ist. Im Bereich der Informationstechnologie umfasst dies neben der Betreuung datenschutzrechtlicher Belange insbesondere die vertragliche Gestaltung von Software- und IT-Projekten, u.a. aus dem Bereich Industrie 4.0 und IoT (Internet of Things), sowie die damit verbundene Einbettung in Einkaufs- und Vertriebsstrukturen.
Auch das Designrecht, vormals Geschmacksmusterrecht, gehört zu unserer Beratungspraxis. Unsere Leistungen umfassen nicht nur die Entwicklung einer Strategie zur Beanspruchung eines effizienten Schutzes der äußeren Gestaltung Ihrer Produkte. Wir stellen bei Bedarf den internationalen Designschutz sicher. Neben der nationalen und internationalen Schutzanmeldung übernehmen wir die Vertretung in den dazugehörigen Schutzrechtsverletzungs- und sonstigen Verfahren vor dem Bundespatentamt und/oder des EUIPO.