Im Bereich Dispute Resolution vertreten wir unsere nationale und internationale Mandantschaft in Verfahren aus den Bereichen Anlagenbau, Handel und Haftung, Gesellschaftsrecht sowie Post-M&A. Ist eine außergerichtliche Konfliktbeilegung nicht möglich, streiten wir für die Rechte und Interessen unserer Mandantschaft vor den staatlichen Gerichten in Deutschland ebenso wie vor Schiedsgerichten nach den Verfahrensordnungen z.B. der International Chamber of Commerce in Paris (ICC), der UNCITRAL oder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Bonn. Darüber hinaus üben Mitglieder unseres Teams häufig Schiedsrichtertätigkeiten aus. Bei Verfahren mit Auslandsberührung können wir jederzeit auf ein etabliertes Netzwerk aus Anwaltskanzleien in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, in den USA, in Kanada und in Südostasien zurückgreifen.