Nachdem Mitte 2019 die europäische Digitalisierungsrichtlinie (DigiRL) verabschiedet wurde, hat die deutsche Gesetzgebung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wesentliche Teile der DigiRL in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen des DiRUG treten größtenteils am 01.08.2022 in Kraft. Neben der Online-Gründung einer GmbH sieht das DiRUG weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen bei Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen vor.

Die Digitalisierungsrichtlinie verfolgt das übergeordnete Ziel, den Einsatz digitaler Instrumente zu unterstützen und grenzüberschreitendes Handeln innerhalb der EU zu vereinfachen. Insbesondere sollen im Gesellschaftsrecht die grenzüberschreitende Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen erleichtert werden. Ziel der Bestrebungen ist es, die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren zu reduzieren. Gleichzeitig sollen dabei die etablierten Grundsätze und Prinzipien des nationalen Handels- und Gesellschaftsrechts gewahrt werden.

Grundlage für die Online-Gründung der GmbH wird ein von der Bundesnotarkammer zu betreibendes Videokommunikationssystem sein. Dieses System soll eine verlässliche Identifizierung durch die Notariate mittels eID, den Beurkundungsprozess selbst und das Erstellen einer beweissichernden öffentlichen Urkunde unter Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen ermöglichen. Die Einreichung der Registeranmeldungen zum Handelsregister erfolgt bereits nach geltendem Recht ausschließlich elektronisch. Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister soll sodann innerhalb von fünf bzw. zehn Tagen erfolgen, je nachdem ob die Gründenden sich für eine Mustersatzung oder die Ausgestaltung einer individuellen Satzung entscheiden.

Neben der Online-Beurkundung wird auch die Beglaubigung von qualifizierten elektronischen Signaturen im Wege der Videokommunikation ermöglicht. Die Online-Beglaubigung eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, Anmeldungen und Einreichungen zum Handelsregister während des gesamten Lebenszyklus der Gesellschaft sowie die Eintragung von Zweigniederlassungen vollständig online zu erledigen. Diese Möglichkeit wird (zunächst) jedoch nur für deutsche Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleute zur Verfügung stehen.

Kaya Ricken, Rechtsreferendarin