Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf einen Referentenentwurf für ein neues deutsches Lieferkettengesetz geeinigt. Dieses soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten und damit auch bei ihren Zulieferern zu sorgen. Damit soll eine Eindämmung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Hungerlöhnen erreicht werden. Insbesondere soll dies auch den Unternehmen zugutekommen, die sich bereits freiwillig an diese Regelungen halten und dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleiden.
Unternehmen sind durch das Gesetz in der Pflicht ihre gesamte Lieferkette, auch außerhalb Deutschlands, nach Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und auf etwaige Verstöße zu reagieren. Die Einhaltung der Regelungen soll behördlich überwacht werden. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre. Eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen.
Geschädigten soll der Klageweg dahingehend erleichtert werden, dass sie von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vertreten werden können.
Da dieses Gesetz umfangreiche Änderungen bedeutet, soll es zunächst ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern gelten.
Auch auf EU-Ebene wird derzeit an einem Vorschlag gearbeitet, der Unternehmen in die Pflicht nehmen soll, entlang globaler Lieferketten für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hier könnte auch eine zivilrechtliche Haftung ein Thema sein.