Start-ups benötigen rechtliche Unterstützung, vor allem im Bereich der Gründung, Finanzierung und Exit-Planung bzw. Durchführung. Aktuell beraten wir eine Mandantin im Rahmen der Gründung eines Start-ups im Bereich „Female Health“ sowohl zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen als auch zu solchen im operativen Bereich (Commercial, Datenschutz, Arbeits-recht). Die einzelnen Schritte der anwaltlichen Beratung stellen Dr. Sandra Fischer und Dr. Simona Geuer im Folgenden dar.
Gründung
Zunächst muss in der Gründungsphase die für das Projekt passende Gesellschaftsform gefunden werden. Häufig kommt der Erwerb einer Vorratsgesellschaft oder auch eine Neugründung in Frage. Gerne bedienen sich Start-ups jedoch auch der Unterstützung eines Incubators, der den Foundern die eigene Gründung und einige organisatorische Aufgaben zu Beginn abnimmt. Bereits in der Verhandlungsphase mit den Incubatoren beraten wir unsere Start-ups zu den mit diesen zu schließenden Verträgen. Auch ist es möglich, dass der Einstieg ins Start-up oder die neue Gründung durch den Kauf von Anteilen vollzogen wird, in diesen Fällen setzen wir unsere jahrelange Expertise im Bereich Unternehmenskauf auch in der Start-Up-Beratung ein.
In dieser Phase bringen die Founder ihre Ideen und die Finanziers ihre Investitionswünsche ein; anschließend übernehmen wir die rechtliche Begleitung zur Vermeidung von Risiken in Bezug auf Haftung, Rechtsstreitigkeiten, insbesondere mit Externen, Mitarbeitern, Investoren oder auch untereinander. Darüber hinaus sorgt die rechtliche Beratung und die damit einhergehende Strukturierung für eine Klarheit der Absprachen, die auch in der Zusammenarbeit der Founder und im Vorankommen der eigenen Ideen hilft.
In dieser ersten Gründungsphase unterstützen wir bei der Erstellung der ersten notwendigen Verträge (wie z.B. Gesellschaftsvertrag (Satzung), Beteiligungs-, Investment- und/oder Gesellschaftervereinbarung, Arbeitsverträge für Mitarbeiter sowie Verträge mit der Geschäftsführung) und auch beim Durchdenken möglicher Beteiligungsmodelle (ESOP-VSOP). Wir beraten das Start-up im Hinblick auf einzubringender oder anzumeldender Marken- und Schutzrechte und vervollständigen das Ganze durch entsprechende Commercial Contracts sowie die Beratung zu AGB, insbesondere in Bezug auf mögliche Webshops, App-Bedingungen und Datenschutz.
Finanzierung
Auch im weiteren Fortleben unserer Start-ups und eventuellen Finanzierungsrunden beraten wir rechtssichere Verträge, die jegliche Art von späteren Konflikten vermeiden sollen und zum Teil bereits in dieser Phase helfen, die weiteren Schritte bis zum Ende zu durchdenken und Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. So unterstützen wir sowohl bzgl. Venture Capital, Business Angel oder Bankkredit und Wandeldarlehen-Finanzierungen, sind aber auch gerne im Hinblick auf Finanzierungen mit Fördergeldern, Crowd Founding und Mezzanine-Kapital beratend tätig.
Exit
Im zumeist letzten Schritt beraten wir im Leben der Start-ups bei einem möglichen Exit oder auch dem Herauskauf von Investoren durch die Founder.
Dieser klassische M&A-Prozess zählt bereits seit Jahrzehnten zu unserer Kernkompetenz.
Ergänzen können wir dies auch durch Expertise in vorweggenommenen Erbfolgen, Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen, welche ebenfalls Varianten des Ausscheidens bzw. Übertragung der ursprünglichen Start-up-Unternehmung sein können.