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Autor: admin

iurratio awards 2025

iurratio awards 2025

Am 14.11.2024 fand die digital durchgeführte Preisverleihung der iurratio media GmbH für die iurratio awards 2025 statt, an der Grüter als nominierte Kanzlei teilnahm.

Wir freuen uns sehr über den 4. Platz in der Kategorie „Beste mittelständische Kanzlei für das Referendariat“, den 10. Platz in der Kategorie „Bester Arbeitgeber für das Referendariat in der Region WESTEN“ sowie den 36. Platz im bundesweiten Gesamtranking!

Vielen Dank an unseren juristischen Nachwuchs für das gute Feedback, das uns auch in diesem Jahr wieder einen Platz im oberen Segment beschert hat.

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myjobfair Bochum 2024

Am 29.10.2024 fand der Fakultätskarrieretag Jura an der Ruhr-Universität Bochum statt; Grüter war mit allen drei Standorten vertreten. 

Wir haben interessante Persönlichkeiten kennengelernt und angeregte Gespräche geführt. Unser Stand wurde sehr gut besucht; alle anwesenden Kollegen waren ständig im Austausch. 

Wir würden uns freuen, wenn wir die eine oder andere Persönlichkeit demnächst in unserem Hause als Praktikant/innen, Referendar/innen, studentische Hilfskräfte oder Rechtsanwalt/innen näher kennenlernen dürfen. 

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JUVE Handbuch 2024/2025

Wir freuen uns sehr über die erneute Erwähnung im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien.

Nicht nur im Regionalranking für Westdeutschland, sondern auch im Ranking für Gesellschaftsrecht und M&A wird Grüter erneut positiv hervorgehoben. Nach der Fusion mit den Kolleginnen und Kollegen aus Münster und Hamm, besteht unser Team nun aus knapp 50 Anwaltspersönlichkeiten. Als besondere Stärken nennt JUVE die Bereiche Konfliktlösung einschließlich Schiedsrecht, die Corporate-Praxis und das Bankrecht sowie das angesehene Notariat:

… Mandanten v.a. aus dem gehobenen Mittelstand [sind] der Kanzlei treu geblieben u. mandatieren sie sowohl für lfd. Angelegenheiten als auch bei gr. Projekten, etwa für Transaktionen oder Umstrukturierungen.“ 

Häufig empfohlen werden Dr. Ina-Maria Böning (Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Thorsten Schäckel (Arbeitsrecht), Andreas Felsch (M&A), Dr. Stephan Kessen (Schiedsrecht), Dr. Martin Lange (Bankrecht) und Dr. Philip Seel (Steuerrecht).

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Referendariat bei Grüter

Ich habe meine Anwaltsstation im Rechtsreferendariat bei Grüter am Standort Duisburg absolviert – eine Entscheidung, die ich uneingeschränkt empfehlen kann. 

Die Tätigkeit bei der international tätigen, mittelständigen Wirtschaftskanzlei Grüter bot mir die Möglichkeit, mich intensiv mit vielfältigen und praxisrelevanten Themen auseinanderzusetzen, die mich in meiner Examensvorbereitung maßgeblich vorangebracht haben. Dazu gehörten u.a. die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Gestaltung von Verträgen, das Entwerfen von Schreiben und die Wahrnehmung von Gerichtsterminen.

Darüber hinaus konnte ich mein Wissen in meinen bevorzugten Fachgebieten vertiefen. Ich arbeitete im Fachgebiet Gesellschaftsrecht an der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und im Arbeitsrecht bei der Bearbeitung von Kündigungsschutzklagen mit. Zudem war ich in den Entwurf von Klageschriften und Klageerwiderungen eingebunden, was mir Einblicke in die sehr examensrelevante prozessuale Arbeit ermöglichte.

Das regelmäßige Feedback meiner Ausbilder half mir, mich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ich wurde aktiv in die Mandatsarbeit einbezogen, was mir wertvolle praktische Erfahrungen ermöglichte. Ich durfte außerdem an externen Fachseminaren und Netzwerkveranstaltungen teilnehmen.

Ein besonderer Mehrwert dieser Ausbildungsstation war die Möglichkeit, an Gerichtsterminen in Duisburg und Düsseldorf teilzunehmen und Prozessvertretungen zu übernehmen. Darüber hinaus habe ich Mandantengesprächen beigewohnt.

Grüter bietet verschiedene Modelle für die Ausgestaltung der Station und Unterstützung bei der Examensvorbereitung an, die sich an die individuellen Bedürfnisse der Referendarinnen und Referendare anpassen lassen. 

Das Arbeitsumfeld ist durch ein angenehmes Miteinander geprägt, wobei auch das wöchentlich stattfindende Sportangebot der Kanzlei, Firmenfeiern, Firmenläufe sowie die gemeinsamen Mittagessen Gelegenheit boten, das Team besser kennenzulernen. Als sehr komfortabel empfand ich es, ein eigenes Büro zu haben und, dass täglich diverse kostenlose Getränke, Snacks und ein Obstkorb bereitstehen. 

Ich bedanke mich für die Unterstützung und die wertvollen Erfahrungen, die ich bei Grüter sammeln durfte. 

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Fakultätskarrieretag Bochum

Am 29. Oktober 2024 findet von 10:00 bis 15:00 Uhr die Karrieremesse der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum statt, auf der Grüter auch in diesem Jahr wieder mit einem Stand vertreten sein wird. Veranstaltungsort ist das Veranstaltungszentrum im Untergeschoss der Mensa der Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum.

Im Rahmen der Karrieremesse haben junge Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, sich über unser Praktikums- und Referendariatsprogramm sowie über die Karrieremöglichkeiten bei Grüter zu informieren. Gerne beantworten wir an unserem Stand Ihre Fragen zu unseren Teams, dem Arbeitsalltag und den weiteren Vorzügen bei Grüter.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf interessante Gespräche!

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Grüter gehört zu „Best Law Firms Germany“

Wir freuen uns über die Aufnahme in das Ranking des BestLawyer Handbuchs 2025. Dieses Ranking wird aufgrund von Mandantenfeedback, Interviews mit Führungskräften sowie Empfehlungen durch Kolleginnen und Kollegen erstellt und Grüter ist jeweils in Nordrhein-Westfalen in den Rechtsbereichen Litigation, Real Estate Law und Labor and Employment Law in das Handbuch aufgenommen.

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Compliance – Teil 5 von 9 – Haftungsrisiken bei Compliance-Verstößen

Im 5. Teil unserer Compliance-Serie widmen wir uns den Haftungsrisiken, die sich aus Compliance-Verstößen ergeben können.

In Teil 3 und Teil 4 dieser Serie haben wir uns bereits mit den Pflichten der Geschäftsführung einer GmbH sowie der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft im Hinblick auf die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems befasst. Dabei haben wir aufgezeigt, dass eine Verletzung der Compliance-Pflichten schwerwiegende Folgen für das Unternehmen, aber auch für die Gesellschaftsorgane haben kann. Ein erhebliches Haftungsrisiko für die betroffenen Unternehmen ergibt sich aus § 30 Abs. 1 OWiG. Danach kann gegen ein Unternehmen eine Geldbuße verhängt werden, wenn Repräsentanten (z.B. Organe, Generalbevollmächtigte oder Prokuristen) eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen, durch die Pflichten verletzt werden, die dem Unternehmen selbst obliegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen durch die Zuwiderhandlung bereichert wurde oder werden sollte. Die verhängten Bußgelder können im Einzelfall erhebliche Summen erreichen. So kann bei einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 1 OWiG eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro festgesetzt werden. Bei fahrlässiger Begehung droht immerhin noch eine Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro (§ 30 Abs. 2 Nr. 2 OWiG). 

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 (1 StR 265/16) zur Bemessung der Höhe einer Geldbuße ausgeführt, dass es insbesondere darauf ankomme, ob das Unternehmen seiner Pflicht, Rechtsverstöße aus der eigenen Sphäre möglichst zu verhindern, nachgekommen sei und insbesondere ein wirksames Compliance-Management-System zur Vermeidung von Rechtsverstößen eingerichtet habe. Darüber hinaus sei bei der Bußgeldbemessung zu berücksichtigen, ob das Unternehmen den aufgedeckten Verstoß zum Anlass genommen habe, die unternehmensinternen Regelungen und Abläufe zu optimieren, um vergleichbare Verstöße in Zukunft zu vermeiden oder zumindest zu erschweren. Vor diesem Hintergrund kann sich das Vorhandensein eines wirksamen Compliance-Management-Systems im Einzelfall strafmildernd auswirken und einen drohenden wirtschaftlichen Schaden abwenden oder deutlich begrenzen. 

Auch für die Unternehmensleitung kann ein Compliance-Verstoß erhebliche Konsequenzen haben. So kann gemäß § 130 OWiG i.V.m. §§ 14 StGB, 9 OWiG auch gegen die Unternehmensleitung selbst eine Geldbuße bis zu einer Million Euro verhängt werden, wenn sie eine ihr obliegende Aufsichtspflicht verletzt. Darüber hinaus besteht das Risiko einer Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft nach §§ 93 Abs. 2 AktG, 43 Abs. 2 GmbHG. Auch der Aufsichtsrat kann sich nicht bequem zurücklehnen. Er ist verpflichtet, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer zu prüfen und diese gegebenenfalls im Namen der Gesellschaft gerichtlich geltend zu machen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, setzt er sich selbst einem Haftungsrisiko aus. Darüber hinaus kann sich für den Aufsichtsrat eine Haftung auch aus der Verletzung der ihm nach § 111 AktG obliegenden organschaftlichen Pflichten zur Überwachung der Geschäftsführung ergeben. 

Zwar ist dem Vorstand hinsichtlich der Art und Weise der Einrichtung eines Compliance-Management-Systems ein unternehmerischer Ermessensspielraum zuzubilligen. Vor dem Hintergrund, dass ein Compliance-Management-System einerseits möglichen Pflichtverstößen bereits im Vorfeld vorbeugt und insoweit Haftungsrisiken reduziert und sich andererseits im Falle eines Compliance-Verstoßes im Einzelfall haftungsmildernd auswirken kann, ist der Geschäftsleitung die Einführung eines solchen Systems im Unternehmen jedenfalls dringend zu empfehlen. 

Christoph Habranke, Referendar
Jan Nitschke, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Jan Nitschke

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Sportsgeist

Das Grüter-Team zeigte diesen Sommer Sportsgeist beim Duisburger Targobank-Run, Firmenlauf in Hamm und Staffel-Marathon in Münster. Bei gutem Wetter liefen unsere Läuferinnen und Läufer Strecken von 5,5 km bis zu einem Marathon (42,2 km), Letzteres als Teamleistung in einer Staffel. Bei jeder der Veranstaltung war neben der sportlichen Leistung auch der Ausklang im Nachgang mit Snacks und Getränken ein besonderes Highlight.

Es waren wie immer tolle Gelegenheiten, um den Sports- und Teamgeist in unserer Kanzlei zu stärken.

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Tennis for Charity

Bereits zum vierten Mal hat Nicky Geuer das Charity-Tennisturnier für die Projekte „Du musst kämpfen“ und den Duisburger Verein „Immersatt – Kinder- und Jugendtisch e.V.“ organisiert. Grüter hat sich nicht nur als Hauptsponsor der 1. Stunde eingebracht, sondern bei schönstem Sommerwetter auch auf dem Court beim TC Eintracht gekämpft, dieses Mal mit toller Unterstützung aus Münster und Hamm. Für einen gelungenen Abend hat im Anschluss der Duisburger DJ Eric SMAX gesorgt, der im kalt.weiß.trocken für den guten Zweck aufgelegt hat.

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