Die am 10. Januar 2025 veröffentlichte Digitalisierungsrichtlinie II (2025/25) modernisiert das europäische Gesellschaftsrecht, indem sie Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Tätigkeiten vereinfacht. Sie reduziert Bürokratie, senkt Transaktionskosten und stärkt zugleich Maßnahmen gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

Ein zentraler Aspekt der Richtlinie ist die Stärkung der öffentlichen Präventivkontrolle. Notare werden nun explizit als zuständige Stellen neben Gerichten und Behörden anerkannt und tragen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität bei. Darüber hinaus wurde der Prüfungsumfang erweitert: Neben den bisherigen Anforderungen müssen nun auch Gründungsakte, Satzungsänderungen und Einlagenleistungen umfassend überprüft werden. Zudem sind nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch Personenhandelsgesellschaften erfasst, wobei nationale Besonderheiten berücksichtigt bleiben. Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Online-Verfahren, sondern auch für analoge Präsenzverfahren, wodurch eine europaweit einheitliche Mindestkontrolle etabliert wird.

Ein weiteres wichtiges Ziel der Richtlinie ist die Erleichterung der grenzüberschreitenden Nutzung von Unternehmensdokumenten. Die nationalen Register der Mitgliedstaaten sollen stärker vernetzt werden, sodass Unternehmensdaten unionsweit abrufbar sind. Dabei wird das sogenannte Once-Only-Prinzip eingeführt: Wer beispielsweise in einem anderen EU-Staat eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründet, muss keine bereits hinterlegten Dokumente erneut vorlegen. Zusätzlich werden Echtheitsprüfungen vereinfacht, sodass Dokumente ohne aufwendige Beglaubigung oder Apostille verwendet werden können. Übersetzungspflichten werden ebenfalls reduziert, wenn der Inhalt bereits in einem standardisierten Format vorliegt.

Zudem führt die Richtlinie zwei neue unionsweite Nachweisdokumente ein: die EU-Gesellschaftsbescheinigung, die als zuverlässiger Nachweis über Unternehmensdaten in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, sowie die digitale EU-Vollmacht, die als Nachweis der Vertretungsmacht für grenzüberschreitende gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten dient.

Insgesamt leistet die Digitalisierungsrichtlinie II einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Binnenmarkts, indem sie Verfahren harmonisiert, Unternehmen die internationale Tätigkeit erleichtert und gleichzeitig Rechtssicherheit erhöht. Ihr Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, wie sie in nationales Recht umgesetzt und in der Praxis angewendet wird.