Kündigung

Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Erweist sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Kündigung im Nachhinein als unwirksam, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in aller Regel Lohn – mitunter für mehrere Monate oder schlimmstenfalls Jahre – nachzahlen, ohne dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber eine Arbeitsleistung erbracht hatte. Rechtlich ist vom Annahmeverzug des Arbeitgebers und dem Annahmeverzugslohnanspruch des Arbeitnehmers die Rede. Dieses „Nachzahlungsrisiko“ oder Annahmeverzugslohnrisiko stellt das wesentliche wirtschaftliche Risiko in einem Kündigungsschutzprozess dar. Dementsprechend orientieren sich die Abfindungsforderungen der Arbeitnehmerseite oder Vergleichsvorschläge des Gerichts vor allem am Nachzahlungsrisiko.
 
Weniger bekannt ist, dass das Annahmeverzugslohnrisiko zwar nicht vollkommen ausgeschlossen, aber jedenfalls in erheblicher Weise gesteuert werden kann. Dementsprechend kann auch bei einer ungünstigen Ausgangssituation in kündigungsrechtlicher Hinsicht die eigene Verhandlungsposition verbessert werden.
 
Mit den Steuerungsmöglichkeiten hat sich kürzlich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und die Rahmenbedingungen noch einmal klarer festgelegt. Damit liefern die Entscheidungsgründe wertvolle Hinweise für die richtige Strategie zur Beeinflussung des Annahmeverzugslohnrisikos, die wir Ihnen gerne im nächsten Kurzwebinar Arbeitsrecht
 


am Freitag, 07.06.2024   
von 11:00 bis 11:30
 


näher bringen möchten. Selbstverständliche wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
 
Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

 ZUR ANMELDUNG  

Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.
 
Wir freuen uns auf Sie!
 

Dr. Kai-Oliver Burmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht