Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende und fundierte Beratung auf dem Gebiet des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
Viele Unternehmen und Banken sprechen uns in allen relevanten Personalfragen an. Mit unserem Arbeitsrecht-Team vertreten wir unsere Mandantschaft bundesweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeitsrechtspraxis ist die Beratung von Unternehmen bei Umstrukturierungen und Organisationsänderungen und deren Umsetzung. Wir begleiten die unternehmerischen Konzepte unserer Mandantschaft von Beginn an und entwickeln in enger Abstimmung mit ihnen Lösungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die erforderliche Praxisnähe und Arbeitswirklichkeit im Blick haben. Dies schließt die Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen, z.B. bei Interessenausgleichen und Sozialplänen, und Gewerkschaften zu Tarifverträgen ein.
Wir beraten darüber hinaus mit langjähriger Erfahrung in allen typischen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, Vergütungsstrukturen und IT-Lösungen. Dies umfasst die Gestaltung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit Betriebs- und Personalräten ebenso wie die Tätigkeit in Einigungsstellen.
Darüber hinaus stehen wir auch für Fragen des Fremdpersonaleinsatzes sowie der Gestaltung von Auslandseinsätzen und Entsendungen (In- und Expats) beratend zur Verfügung. Schließlich beraten wir in Fragen des Datenschutzes, bei Arbeitnehmererfindungen sowie in Compliance-Fällen in enger Kooperation mit den Mitgliedern unserer entsprechenden Teams.
Besondere Expertise haben wir darüber hinaus im Arbeitsrecht für Banken (Vergütungssysteme, bankenspezifische Tarifverträge, bankaufsichtliche Anforderungen, Beratung von Vorständen).