In drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage entschieden, wann Instagram-Beiträge der Pflicht zur Kennzeichnung als Werbung unterliegen (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20). Die drei beklagten Influencerinnen hatten auf Instagram Bilder mit Texten, sowie Produkten mit hinterlegten Tap Tags veröffentlicht.