Unsere Immobilienspezialisten der Standorte Hamm, Münster und Duisburg sind auch dieses Jahr wieder auf der Expo-Real vom 5. bis 7. Oktober 2026 in München.
Als Partner der Metropole Ruhr finden Sie uns in Halle B1, Stand 330.
Besuchen Sie unsere Immobilien-Experten Dr. Till Veltmann, Dr. Philip Seel, Dr. Nils Rümpker, Dr. Andreas Grüter, Dr. Eva Klatt und Dr. Sandra Fischer vor Ort auf der Messe oder an unseren Standorten in Duisburg, Hamm und Münster.
Gestern hieß es bei uns wieder: Aufschlag frei! Auch in diesem Jahr haben wir unser kanzleiinternes Tennis-Schleifchen-Turnier veranstaltet – ein tolles Event, das die Teams aller Standorte zusammenbringt.
Bei wechselnden Doppelpaarungen ging es sportlich, mit viel Ehrgeiz und noch mehr guter Laune über den Platz. Das Schöne am Schleifchen-Format: Gespielt wird immer mit neuen Partnerinnen und Partnern – so lernt man sich abseits des Kanzleialltags noch einmal ganz anders kennen.
Nach dem letzten Ballwechsel ließen wir den Tag bei einem gemeinsamen Abendessen ausklingen.
Solche Momente sind für uns mehr als nur ein netter Ausgleich zum Arbeitsalltag – sie zeigen, was ein gutes Team ausmacht: Zusammenhalt, Freude an der gemeinsamen Sache und der Respekt füreinander, auf und neben dem Platz. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!
Zum Auftakt der Startup Week Düsseldorf 2026 haben die NATIONAL-BANK AG, die Unternehmensberatung Mi[de] – Mittelstand denken und Grüter Rechtsanwälte am 7. September 2026 zu einem gemeinsamen Business Breakfast in die Räume der NATIONAL-BANK in Düsseldorf eingeladen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Startups und mittelständische Unternehmen erfolgreich zusammenarbeiten.
Bei Kaffee und Frühstück kamen Gründerinnen und Gründer mit Vertreterinnen und Vertretern etablierter Mittelständler ins Gespräch. Die dezentral über die ganze Stadt verteilte Startup Week bot dafür den passenden Rahmen: Vom 7. bis 11. September 2026 finden in Düsseldorf über 100 Veranstaltungen rund um Gründung, Innovation und Wachstum statt.
– bildlich gesprochen zwischen den wendigen „Speedbooten“ der jungen Unternehmen und den großen, kursstabilen „Tankern“ des etablierten Mittelstands.
Die drei Partner beleuchteten das Thema in dieser Reihenfolge aus ihren jeweiligen Perspektiven:
Maren Lorth von Mi[de] – Mittelstand denken mit Blick auf Strategie und den Brückenschlag zwischen Startup und Mittelstand;
Dr. Sandra Fischer von Grüter Rechtsanwälte mit Blick auf die rechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit; und
Mariano Mercado von der NATIONAL-BANK AG als regional verwurzelte Bank für Privatkunden und mittelständische Unternehmen mit Blick auf die Finanzierung solcher Kooperationen.
Den strategisch Impuls setzte Maren Lorth, Gründerin und Inhaberin von Mi[de] – Mittelstand denken. Sie verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung und Finanzierung mittelständischer und familiengeführter Unternehmen und begleitet diese in Strategie-, Finanzierungs- und Nachfolgefragen. Im Mittelpunkt ihres Beitrags standen die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Startups und Mittelständlern.
Aus rechtlicher Sicht hob Sandra Fischer hervor, worauf bei der Gestaltung der Zusammenarbeit besonders zu achten ist: der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die klare Zuordnung von Rechten am geistigen Eigentum (IP) sowie tragfähige Governance-Strukturen. Ebenso wichtig sind von Beginn an durchdachte Haftungs- und Exit-Regelungen. Gerade wenn „Speedboot“ (Startup) und „Tanker“ (Mittelständler) aufeinandertreffen, zahlt sich eine frühzeitige rechtliche Begleitung aus.
Die verschiedenen Arten der Zusammenarbeit wurden vom ersten Kennenlernen (dem „ersten Date“) bis zur vertieften Partnerschaft (die „Ehe“) durchgespielt und auch darauf hingewiesen, das mögliche Auseinandergehen von Anfang an mitzubedenken. Aus strategischer Sicht wurde herausgearbeitet, an welchen Stellen unterschiedliche Unternehmenskulturen, Geschwindigkeiten und Erwartungshaltungen zu Stolpersteinen werden können.
Der rege Austausch beim Frühstück hat gezeigt, wie groß das gegenseitige Interesse von Startups und Mittelstand ist. Wir bedanken uns bei der NATIONAL-BANK AG und bei Maren Lorth von Mi[de] für die gute Zusammenarbeit und freuen uns auf die Fortsetzung des Dialogs.
Auch in diesem Jahr ist Grüter beim Duisburger TARGOBANK Run mit einem standortübergreifenden Laufteam angetreten. Gemeinsam mit rund 6.000 Läuferinnen und Läufern aus 275 Unternehmen ging es über die 5,2 km lange Strecke vom Opernplatz rund um den Innenhafen und durch die Duisburger Innenstadt. Für gute Stimmung sorgte das motivierende Publikum entlang der Strecke und das schöne Sommerwetter. Wir blicken auf eine rundum gelungene Veranstaltung zurück und freuen uns bereits auf eine erneute Teilnahme im kommenden Jahr.
Wir freuen uns sehr, auch in diesem Jahr von iurratio für die Auszeichnung als „Bester Arbeitgeber für das Referendariat“ nominiert worden zu sein. Darüber hinaus sind wir für die Kategorie „Die besten Arbeitgeber für das Referendariat in der Region Westen“ nominiert.
Die erneute Nominierung ist für uns eine schöne Bestätigung unseres Engagements für eine qualifizierte und praxisnahe Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren. Bei GRÜTER legen wir großen Wert darauf, unseren Referendarinnen und Referendaren einen abwechslungsreichen Einblick in die anwaltliche Praxis zu ermöglichen und sie während ihrer Ausbildung persönlich und fachlich zu begleiten.
Wir freuen uns, Theresa Himmelseher als neue Kollegin bei Grüter begrüßen zu dürfen! Sie unterstützt uns seit dem 01.06.2026 am Duisburger Standort und berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht und Prozessführung.
Theresa Himmelseher hat Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit dem Schwerpunktbereich „Rechtsgestaltung und Streitbeilegung“ studiert. Zusätzlich hat sie die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in der Fachsprache Englisch abgeschlossen. Nach dem ersten Staatsexamen folgte ein LL.M.-Studium im Bereich „International Trade and Economic Law“ an der University of the West of England in Bristol.
Im Rahmen ihres Referendariats im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf absolvierte Theresa Himmelseher unter anderem Stationen beim Deutschen Generalkonsulat in Shanghai und in zwei internationalen Großkanzleien. Nach ihrer Anwaltszulassung im Oktober 2021 war sie zunächst als Rechtsanwältin im Bereich „Litigation“ bei Freshfields tätig, dort zuletzt als Principal Associate.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, voraussichtlich eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Mit dem neuen § 356a BGB setzt der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Richtlinie 2023/2673 um. Für Online-Händler bedeutet das: Ein bloßer Link zur Widerrufsbelehrung oder ein PDF-Formular genügt künftig nicht mehr. Verbraucher sollen einen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn online abgeschlossen haben.
Die neue Pflicht betrifft nahezu alle Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, insbesondere klassische Online-Shops, Anbieter digitaler Inhalte und Software, Buchungs- und Dienstleistungsplattformen, Finanzdienstleister sowie Händler auf Online-Marktplätzen. Nicht erfasst sind reine B2B-Angebote sowie Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht, etwa für individuell angefertigte Waren oder bestimmte Hygieneartikel.
Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht zugänglich und gut sichtbar verfügbar sein. Eine versteckte Verlinkung im Footer reicht künftig nicht aus. Zulässige Beschriftungen sind beispielsweise „Vertrag widerrufen“, „Kauf widerrufen“ oder „Bestellung widerrufen“.
Der Widerrufsprozess muss vollständig digital möglich sein und darf keine unnötigen Hürden enthalten. Verbraucher dürfen insbesondere nicht zur Erstellung eines Kundenkontos verpflichtet werden. Zusätzlich sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu berücksichtigen, etwa hinsichtlich Lesbarkeit, Kontrast und Screenreader-Kompatibilität.
Die geplanten Regelungen sehen einen zweistufigen Ablauf vor: Nach dem Klick auf den Widerrufsbutton wird der Verbraucher auf eine gesonderte Bestätigungsseite weitergeleitet. Dort dürfen lediglich wenige Angaben abgefragt werden, insbesondere Name, Vertrags- oder Bestellnummer sowie eine E-Mail-Adresse zur Eingangsbestätigung. Die Angabe eines Widerrufsgrundes darf nicht verpflichtend sein. Erst mit dem zweiten Klick wird der Widerruf verbindlich erklärt. Anschließend muss dem Verbraucher automatisch eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger – in der Regel per E-Mail – übermittelt werden.
Unternehmen sollten die neuen Anforderungen ernst nehmen. Verstöße können insbesondere zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen, behördlichen Maßnahmen sowie verlängerten Widerrufsfristen führen. Wird nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann sich die Widerrufsfrist erheblich verlängern.
Die Umsetzung erfordert sowohl technische als auch rechtliche Anpassungen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, wie der Widerrufsbutton technisch integriert wird, wie der digitale Widerrufsprozess gestaltet werden soll und ob Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung sowie bestehende AGB angepasst werden müssen. Viele Shop-Systeme werden voraussichtlich entsprechende Erweiterungen oder Plugins bereitstellen. Dennoch bleibt eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.
Auch bei digitalen Produkten und Dienstleistungen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht grundsätzlich. Das gilt selbst dann, wenn das Widerrufsrecht im Einzelfall vorzeitig erlischt. Betreiber von Online-Marktplätzen und Plattformen müssen zudem sicherstellen, dass die technischen Anforderungen auf ihren Systemen umgesetzt werden.
Grüter unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen – von der Überarbeitung der Widerrufsbelehrung bis zur technischen Prozessgestaltung. Wir beraten bei der Anpassung rechtlicher Dokumente, der Prüfung bestehender Shop-Prozesse sowie der praktischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis Juni 2026 frühzeitig nutzen, um ihre Systeme rechtskonform anzupassen und Abmahnungsrisiken zu vermeiden.