Theresa Himmelseher berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Beratung in strategischen Fragen, die Vertretung von Unternehmen vor Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten und das Führen außergerichtlicher Verhandlungen.
Theresa Himmelseher spricht Englisch und Französisch.
Charlotte Weber berät nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung zu Umstrukturierungen, Umwandlungsmaßnahmen und Unternehmenstransaktionen (M&A) sowie allen Fragestellungen im allgemeinen Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus ist sie als Notarin tätig.
Sebastian van den Bergh berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die arbeitsrechtliche Beratung von der Begründung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht, die Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Restrukturierungen sowie die Vertretung von Unternehmen in Arbeitsgerichtsprozessen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen, wie Industrie 4.0, Internet of Things (IoT), grenzüberschreitenden Datentransfers und Cloudcomputing.
Er spricht fließend Englisch.
Er ist Mitglied im JDWA (Verein Junger Düsseldorfer Wirtschaftsanwälte e.V.).
Thomas Talian berät und vertritt Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Handelsrechts, der Produzentenhaftung und des geistigen Eigentums. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von internationalen IT-Projekten. Er berät insoweit u.a. zu Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Zusammenhang mit dem Internet of Things (IoT) und Industrie 4.0. Seine Tätigkeit umfasst auch die gerichtliche und schiedsgerichtliche Vertretung.
Er spricht fließend Englisch und Französisch.
Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
Jürgen Schlichting berät die von ihm betreuten Unternehmen (u.a. Sportveranstalter, Automobilzulieferer, Fahrzeugveredlungsunternehmen und Immobiliengesellschaften) nicht nur in gesellschaftsrechtlichen Fragen und den jeweils unternehmensspezifischen Rechtsangelegenheiten, sondern häufig auch auf dem Gebiet der Unternehmensplanung und -entwicklung, viele von ihnen bereits seit Jahrzehnten. Dies schließt auch M&A-Transaktionen ein. Er ist des Weiteren auf dem Gebiet der Prozessführung aktiv, und zwar mit Schwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, IP-Recht (insbesondere Marken- und Designrecht) und dem Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterhaftungsrecht.
Thorsten Schäckel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät bundesweit Unternehmen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung konzern- und unternehmensweiter Umstrukturierungen und Organisationsänderungen, einschließlich Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Darüber hinaus berät er in allen typischen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungsstrukturen und Themen der modernen digitalen Arbeitswelt). Seine Tätigkeit umfasst die bundesweite Vertretung in Einigungsstellen sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Er wird kontinuierlich im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet des Arbeitsrechts empfohlen (zuletzt 2024/25 sowie in Ausgabe 2023/24 wie folgt: „extrem hohe rechtliche Kompetenz, ist immer für einen da“). Auch im Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ von Handelsblatt/Best Lawyers 2025 findet Thorsten Schäckel im Bereich Arbeitsrecht erneut Erwähnung.
Er spricht fließend Englisch.
Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Jan Nitschke berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung bei M&A-Transaktionen, umwandlungsrechtlichen Vorgängen und Unternehmensumstrukturierungen.
Eugen Löffler berät die Mandantschaft insbesondere zu nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen sowie zu gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Praxis bildet die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung inhabergeführter Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften) und die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Er spricht Englisch, Russisch und Spanisch.
Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e.V. sowie der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.V.
Eva Klatt berät und vertritt die Mandantschaft in allen Fragen des Erbrechts, des gewerblichen Mietrechts und des Immobilienrechts. Sie ist seit 2020 zur Notarin bestellt.
Das Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ von Handelsblatt/Best Lawyers 2025 erwähnt Eva Klatt im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht.
Sie spricht fließend Englisch und Französisch.
Die Datenschutzerklärung unserer Notarinnen und Notare finden Sie hier.
Stephan Kessen vertritt unsere nationale und internationale Mandantschaft in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, vor allem in den Bereichen Handel, Haftung und Anlagenbau. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Bereiche Commercial und Kartellrecht, u.a. die Vertretung in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren.
Er wird im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien wiederholt als häufig empfohlener Anwalt auf dem Gebiet des Schiedsrechts genannt (zuletzt 2024/25 sowie in Ausgabe 2023/24 als „erfahrener Anwalt mit beeindruckendem Trackrecord“). Auch das Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ von Handelsblatt/Best Lawyers 2025 erwähnt Stephan Kessen im Bereich Konfliktlösung.
Er spricht fließend Englisch.
Er ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS).