Till Veltmann vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände sowie leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Als gelernter Bankkaufmann liegt ein Schwerpunkt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Banken.
Außerdem ist er als Rechtsanwalt und Notar schwerpunktmäßig im Immobilien- und Gesellschaftsrecht tätig.
Er ist seit 2012 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2014 auch Notar. Vor seiner Tätigkeit als Partner von Grüter war Till Veltmann bereits Partner in der Kanzlei Streitbörger und zuvor einige Jahre bei Alpmann Fröhlich in Münster.
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Rechtsanwalt Ulrich Schnittker ist Of Counsel, das heißt in beratender Funktion für die Kanzlei tätig, berät und vertritt die Mandanten – in der Regel Kreditinstitute und Unternehmen, aber auch Privatpersonen – gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Bankrechts und der angrenzenden zivilrechtlichen Gebiete sowie im Arbeitsrecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Organmitgliedern im Rahmen der Vertragsgestaltung, aber auch bei etwaigen Regressfällen. Auch wird seine Unterstützung im Rahmen von Streitschlichtungen in Anspruch genommen.
Ulrich Schnittker spricht fließend Englisch.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie im Anwaltsverein Münster. Des Weiteren ist er stv. Aufsichtsratsvorsitzender einer Energiegenossenschaft und Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Bankfachwirte der IHK zu Münster.
Jürgen Schlichting berät die von ihm betreuten Unternehmen (u.a. Sportveranstalter, Automobilzulieferer, Fahrzeugveredlungsunternehmen und Immobiliengesellschaften) nicht nur in gesellschaftsrechtlichen Fragen und den jeweils unternehmensspezifischen Rechtsangelegenheiten, sondern häufig auch auf dem Gebiet der Unternehmensplanung und -entwicklung, viele von ihnen bereits seit Jahrzehnten. Dies schließt auch M&A-Transaktionen ein. Er ist des Weiteren auf dem Gebiet der Prozessführung aktiv, und zwar mit Schwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, IP-Recht (insbesondere Marken- und Designrecht) und dem Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterhaftungsrecht.
Thorsten Schäckel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät bundesweit Unternehmen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung konzern- und unternehmensweiter Umstrukturierungen und Organisationsänderungen, einschließlich Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Darüber hinaus berät er in allen typischen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungsstrukturen und Themen der modernen digitalen Arbeitswelt). Seine Tätigkeit umfasst die bundesweite Vertretung in Einigungsstellen sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Er wird kontinuierlich im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet des Arbeitsrechts empfohlen (zuletzt 2024/25 sowie in Ausgabe 2023/24 wie folgt: „extrem hohe rechtliche Kompetenz, ist immer für einen da“). Auch im Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ von Handelsblatt/Best Lawyers 2025 findet Thorsten Schäckel im Bereich Arbeitsrecht erneut Erwähnung.
Er spricht fließend Englisch.
Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Peter Rösmann ist Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Er berät und vertritt Kreditinstitute, Versicherungen und andere Finanzdienstleister auf allen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts. Seine Tätigkeit berührt die Schnittstellen zum Insolvenz-, Versicherungs- und Gesellschaftsrecht. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit liegt in der Prozessführung. In diesem Rahmen entwickelt er auch prozessübergreifende Verteidigungsstrategien für Massenverfahren. Als Notar übernimmt Peter Rösmann u.a. die Beurkundung immobilienrechtlicher und erbrechtlicher Gestaltungen.
Er veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge zu bankrechtlichen Themen und trägt hierzu vor. Er ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. und Alumnus des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft der Sparkassen-Finanzgruppe. Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war Peter Rösmann Partner der Sozietät Streitbörger.
Er spricht fließend Englisch.
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Christoph Reimann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er berät und vertritt bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Kreditinstitute, Versicherungen und sonstige Anbieter von Finanzdienstleistungen in allen Fragen des Bank- und Insolvenzrechts. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit ist dabei die Beratung von Kreditinstituten im Rahmen der Sanierung, Abwicklung und Insolvenz von Bankkunden. Darüber hinaus ist Christoph Reimann als Dozent an der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen und für das Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft tätig. Ferner berät und vertritt er Unternehmen auf dem Gebiet des Produkthaftungsrechtes. Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war er Partner in der Kanzlei Streitbörger.
Rafael Mattern berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmlich Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Im Fokus stehen dabei insbesondere die arbeitsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen aus verschiedensten Branchen und die Beratung von Banken und Sparkassen. Er unterstützt unsere Mandanten unter anderem bei der Ausgestaltung von Verträgen, in kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse hat Rafael Mattern darüber hinaus im Bereich der Compliance sowie im Sportrecht, insbesondere an den jeweiligen Schnittstellen zum Arbeitsrecht.
Martin Lange berät in allen Fragen des Bank- und Bankaufsichtsrechts sowie Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Ferner ist er im Bereich Compliance tätig. Zu den Mandanten zählen Großbanken, Landesbanken, Förderkreditinstitute, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Leasingunternehmen und Versicherungen sowie freie Vertriebe und mittelständische Unternehmen. Neben der rechtlichen Beratung übernimmt er bundesweit die Prozessvertretung von Finanzdienstleistern. Seit 2001 ist Martin Lange Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2008 ist er ferner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und publiziert regelmäßig.
Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Hamm für Bank- und Kapitalmarktrecht und Institutsleiter des Deutschen Anwaltsinstituts für Bankrecht. Ferner ist er Dozent im Postgraduierten-Studiengang „Real Estate Law“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Das aktuelle JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 nennt Martin Lange als häufig empfohlenen Anwalt im Bereich Bankrecht („fachl. versiert“). Auch im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien der vergangenen beiden Jahre heben Mandanten seine besondere Kompetenz hervor („sehr fundiert u. gründlich“, „hoch kompetent (wandelndes Lexikon), absolute Mandantenorientierung“, JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023; „bestens vernetzt, große forensische Erfahrung, klare Risikobewertung“; JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022. Laut Kanzleimonitor.de ist Martin Lange ein „führender Anwalt im Bankrecht“.
Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war Martin Lange mehr als zwei Jahrzehnte Partner der Sozietät Streitbörger.