Christiaan Wittebol berät insbesondere Banken und Sparkassen in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung mittelständischer Unternehmen in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Er vertritt die Interessen unserer Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Louis Sprengkamp berät und vertritt insbesondere Kreditinstitute in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten.
Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung an der Schnittstelle zwischen Bankrecht und Gesellschaftsrecht, insbesondere in den Bereichen des Vorstandsrechts, der Organhaftung inkl. Regressprüfung sowie der prozessualen Verteidigung gegen Beschlussmängelklagen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung von Kreditinstituten in allen Fragen des Genossenschaftsrechts, u. a. bei der Vorbereitung und Durchführung von General- und Vertreterversammlungen, der Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern sowie bei Satzungsfragen.
Cathalena Kleinert berät auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Insolvenzrecht.
Uwe Gebben berät und vertritt insbesondere Banken und Sparkassen in bankrechtlichen Angelegenheiten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Ulrich Schnittker ist Of Counsel, das heißt in beratender Funktion für die Kanzlei tätig, berät und vertritt die Mandanten – in der Regel Kreditinstitute und Unternehmen, aber auch Privatpersonen – gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Bankrechts und der angrenzenden zivilrechtlichen Gebiete sowie im Arbeitsrecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Organmitgliedern im Rahmen der Vertragsgestaltung, aber auch bei etwaigen Regressfällen. Auch wird seine Unterstützung im Rahmen von Streitschlichtungen in Anspruch genommen.
Ulrich Schnittker spricht fließend Englisch.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie im Anwaltsverein Münster. Des Weiteren ist er stv. Aufsichtsratsvorsitzender einer Energiegenossenschaft und Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Bankfachwirte der IHK zu Münster.
Nils Rümpker hat sich als Fachanwalt auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Er berät und vertritt Finanzdienstleister zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Bankrechts, sowohl in der Forensik als auch in der Vertragsgestaltung. Einen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet die Vertragsgestaltung einschließlich der Anpassung an neue Regularien (u.a. PSD II, MiFiD II, WIRKL, DS-GVO etc.).
Als Notar ist er unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und übernimmt die Beurkundung von Rechtsvorgängen und alle anderen notariellen Aufgaben, insbesondere bei Immobilientransaktionen und im Gesellschaftsrecht.
Nils Rümpker spricht fließend Englisch.
Er ist Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Rahmen der Masterstudiengänge „Immobilienrecht“ und „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“, Dozent an der Akademie Deutscher Genossenschaften ADG e.V. sowie Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
Die Datenschutzerklärung unserer Notarinnen und Notare finden Sie hier.
Peter Rösmann ist Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Er berät und vertritt Kreditinstitute, Versicherungen und andere Finanzdienstleister auf allen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts. Seine Tätigkeit berührt die Schnittstellen zum Insolvenz-, Versicherungs- und Gesellschaftsrecht. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit liegt in der Prozessführung. In diesem Rahmen entwickelt er auch prozessübergreifende Verteidigungsstrategien für Massenverfahren. Als Notar übernimmt Peter Rösmann u.a. die Beurkundung immobilienrechtlicher und erbrechtlicher Gestaltungen.
Er veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge zu bankrechtlichen Themen und trägt hierzu vor. Er ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. und Alumnus des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft der Sparkassen-Finanzgruppe. Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war Peter Rösmann Partner der Sozietät Streitbörger.
Er spricht fließend Englisch.
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Charlotte Rosendahl berät auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, vor allem im Bereich des Kredit- und Leasingvertragsrechts. Ihre Tätigkeit umfasst zudem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, insbesondere von Banken und Sparkassen. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Christoph Reimann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er berät und vertritt bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Kreditinstitute, Versicherungen und sonstige Anbieter von Finanzdienstleistungen in allen Fragen des Bank- und Insolvenzrechts. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit ist dabei die Beratung von Kreditinstituten im Rahmen der Sanierung, Abwicklung und Insolvenz von Bankkunden. Darüber hinaus ist Christoph Reimann als Dozent an der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen und für das Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft tätig. Ferner berät und vertritt er Unternehmen auf dem Gebiet des Produkthaftungsrechtes. Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war er Partner in der Kanzlei Streitbörger.
Martin Lange berät in allen Fragen des Bank- und Bankaufsichtsrechts sowie Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Ferner ist er im Bereich Compliance tätig. Zu den Mandanten zählen Großbanken, Landesbanken, Förderkreditinstitute, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Leasingunternehmen und Versicherungen sowie freie Vertriebe und mittelständische Unternehmen. Neben der rechtlichen Beratung übernimmt er bundesweit die Prozessvertretung von Finanzdienstleistern. Seit 2001 ist Martin Lange Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2008 ist er ferner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und publiziert regelmäßig.
Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Hamm für Bank- und Kapitalmarktrecht und Institutsleiter des Deutschen Anwaltsinstituts für Bankrecht. Ferner ist er Dozent im Postgraduierten-Studiengang „Real Estate Law“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Das aktuelle JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 nennt Martin Lange als häufig empfohlenen Anwalt im Bereich Bankrecht („fachl. versiert“). Auch im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien der vergangenen beiden Jahre heben Mandanten seine besondere Kompetenz hervor („sehr fundiert u. gründlich“, „hoch kompetent (wandelndes Lexikon), absolute Mandantenorientierung“, JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023; „bestens vernetzt, große forensische Erfahrung, klare Risikobewertung“; JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022. Laut Kanzleimonitor.de ist Martin Lange ein „führender Anwalt im Bankrecht“.
Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war Martin Lange mehr als zwei Jahrzehnte Partner der Sozietät Streitbörger.