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Rechtsgebiet: Arbeit

Theresa Himmelseher LL.M.

Theresa Himmelseher berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Beratung in strategischen Fragen, die Vertretung von Unternehmen vor Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten und das Führen außergerichtlicher Verhandlungen.

Theresa Himmelseher spricht Englisch und Französisch.

Dr. Till Veltmann

Till Veltmann vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände sowie leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Als gelernter Bankkaufmann liegt ein Schwerpunkt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Banken.

Außerdem ist er als Rechtsanwalt und Notar schwerpunktmäßig im Immobilien- und Gesellschaftsrecht tätig.

Er ist seit 2012 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2014 auch Notar. Vor seiner Tätigkeit als Partner von Grüter war Till Veltmann bereits Partner in der Kanzlei Streitbörger und zuvor einige Jahre bei Alpmann Fröhlich in Münster.

Die Datenschutzerklärung unserer Notarinnen und Notare finden Sie hier.

Dr. Sebastian van den Bergh

Sebastian van den Bergh berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die arbeitsrechtliche Beratung von der Begründung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht, die Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Restrukturierungen sowie die Vertretung von Unternehmen in Arbeitsgerichtsprozessen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen, wie Industrie 4.0, Internet of Things (IoT), grenzüberschreitenden Datentransfers und Cloudcomputing.

Er spricht fließend Englisch.

Er ist Mitglied im JDWA (Verein Junger Düsseldorfer Wirtschaftsanwälte e.V.).

Ulrich Schnittker

Rechtsanwalt Ulrich Schnittker ist Of Counsel, das heißt in beratender Funktion für die Kanzlei tätig, berät und vertritt die Mandanten – in der Regel Kreditinstitute und Unternehmen, aber auch Privatpersonen – gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Bankrechts und der angrenzenden zivilrechtlichen Gebiete sowie im Arbeitsrecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Organmitgliedern im Rahmen der Vertragsgestaltung, aber auch bei etwaigen Regressfällen. Auch wird seine Unterstützung im Rahmen von Streitschlichtungen in Anspruch genommen.

Ulrich Schnittker spricht fließend Englisch.

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie im Anwaltsverein Münster. Des Weiteren ist er stv. Aufsichtsratsvorsitzender einer Energiegenossenschaft und Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Bankfachwirte der IHK zu Münster.

Dr. Thorsten Schäckel

Thorsten Schäckel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät bundesweit Unternehmen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung konzern- und unternehmensweiter Umstrukturierungen und Organisationsänderungen, einschließlich Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Darüber hinaus berät er in allen typischen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungsstrukturen und Themen der modernen digitalen Arbeitswelt). Seine Tätigkeit umfasst die bundesweite Vertretung in Einigungsstellen sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Er wird kontinuierlich im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet des Arbeitsrechts empfohlen (zuletzt 2024/25 sowie in Ausgabe 2023/24 wie folgt: „extrem hohe rechtliche Kompetenz, ist immer für einen da“). Auch im Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ von Handelsblatt/Best Lawyers 2025 findet Thorsten Schäckel im Bereich Arbeitsrecht erneut Erwähnung.

Er spricht fließend Englisch.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Rafael Mattern LL.M.

Rafael Mattern berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmlich Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Im Fokus stehen dabei insbesondere die arbeitsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen aus verschiedensten Branchen und die Beratung von Banken und Sparkassen. Er unterstützt unsere Mandanten unter anderem bei der Ausgestaltung von Verträgen, in kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse hat Rafael Mattern darüber hinaus im Bereich der Compliance sowie im Sportrecht, insbesondere an den jeweiligen Schnittstellen zum Arbeitsrecht.

Er spricht fließend Englisch.

Jennifer Flören

Jennifer Flören berät national und international auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie den damit verbundenen strategischen Fragen. Für viele Unternehmen ist sie ständige Ansprechpartnerin in allen relevanten Personalfragen. Ihre Tätigkeit umfasst zudem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen sowie die Beratung und Vertretung bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Sie berät bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und unterstützt bei der Gestaltung von entsprechenden Verträgen. Ebenso begleitet sie Unternehmen bei Umstrukturierungen und Organisationsänderungen und deren Umsetzung. Darüber hinaus berät Jennifer Flören in allen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen und bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

Sie ist Mitglied im JDWA (Verein Junger Düsseldorfer Wirtschaftsanwälte e.V.).

Sie spricht fließend Englisch.

Dr. Kai-Oliver Burmann

Kai-Oliver Burmann berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmlich Sparkassen und Volksbanken sowie mittelständische Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu zählen vor allem die Erstellung und Anpassung von Arbeits- und Dienstverträgen und die außergerichtliche und gerichtliche Begleitung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Daneben berät er insbesondere zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Sonja Albrecht

Sonja Albrecht berät unsere Mandanten als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht bundesweit. Auf Unternehmensseite wirkt sie an innerbetrieblichen Konfliktlösungen mit, führt Inhouse-Schulungen für Personalverantwortliche und Führungskräfte durch und begleitet Umstrukturierungen von der Erstellung der Konzepte bis zur Umsetzung. In den kollektivrechtlichen Bereichen vertritt sie zahlreiche Einrichtungen bezüglich aller Fragen der Mitbestimmung und des Tarifrechts, konzipiert Haustarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Im Alltagsgeschäft unterstützt sie Arbeitgeber wie Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich, auch an der Schnittstelle des Handelsvertreterrechts.