Louis Sprengkamp
Louis Sprengkamp berät und vertritt insbesondere Kreditinstitute in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten.
Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung an der Schnittstelle zwischen Bankrecht und Gesellschaftsrecht, insbesondere in den Bereichen des Vorstandsrechts, der Organhaftung inkl. Regressprüfung sowie der prozessualen Verteidigung gegen Beschlussmängelklagen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung von Kreditinstituten in allen Fragen des Genossenschaftsrechts, u. a. bei der Vorbereitung und Durchführung von General- und Vertreterversammlungen, der Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern sowie bei Satzungsfragen.
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