Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Versicherungsvertragsrecht gehört die Haftpflichtversicherung, etwa im Bereich D&O, die Vermögensschadenhaftpflicht und die Vertrauensschadenversicherung sowie hiermit im Zusammenhang stehende Haftungsfragen. Im Bereich der Sachversicherung betreuen wir Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von vertraglichen Leistungsansprüchen wegen Sach- oder Inhaltsschäden und Versicherer bei deren Abwehr. Auch Rechtsfragen zu Lebensversicherungsverträgen, insbesondere im Zusammenhang mit erbrechtlichen oder bankrechtlichen Bezügen, stehen im Zentrum unserer Tätigkeit.