Kerstin Al Hruck
Kerstin Al Hruck vertritt insbesondere Banken und Sparkassen in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Darüber hinaus ist sie in angrenzenden Rechtsbereichen beratend tätig, u.a. im allgemeinen Wirtschaftsrecht. Sie berät und vertritt unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Sie spricht fließend Englisch.
