Im Bereich des Vermittlerrechts beraten wir Versicherungsvermittler, namentlich auch vermittelnde Banken, zu versicherungsrechtlichen Fragen und vertreten diese bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Vermittlerhaftung. Umgekehrt machen wir für Kunden auch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, insbesondere bei unerwarteten Deckungslücken, geltend.