Unabhängig von der Gesellschaftsform stehen unsere Notarinnen und Notare für die Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, die Beurkundung von Änderungen von Gesellschaftsverträgen oder für Kapitalmaßnahmen wie z.B. eine Kapitalerhöhung zur Verfügung.
Gleiches gilt für sämtliche umwandlungsrechtlichen Vorgänge bei Personen- und Kapitalgesellschaften wie Verschmelzungen, Abspaltungen, Ausgliederungen oder Formwechsel. Ebenso stehen wir für die Beurkundung von (auch komplexen) Unternehmenskäufen (M&A-Transaktionen, auch mit internationalem Bezug und in englischer Sprache) zur Verfügung. An der wichtigen Schnittstelle des Gesellschaftsrechts zum Ehegüterrecht und Erbrecht beraten und beurkunden wir individuelle Lösungen.