Wir besitzen umfassende Erfahrung mit Verträgen aus den operativen Bereichen großer und mittelständischer Unternehmen, für die wir häufig als externe Rechtsabteilung tätig sind.
Einkaufs- und Lieferverträge, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Lizenzverträge, Franchise-Vereinbarungen, Joint Venture-Vereinbarungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Gestaltung sonstiger Arten vertraglicher Kooperationen und Projekte zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Hierzu gehören auch die angrenzenden Rechtsbereiche Telekommunikations-, Datenschutz- und Vertriebskartellrecht. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen auch in der frühen Start-Up-Phase in allen rechtlichen Belangen. Unsere Tätigkeiten aus dem Bereich Commercial zeichnen sich überwiegend durch einen starken internationalen Bezug aus.
Zum Bereich Commercial gehört auch das Produkthaftungsrecht. Wir beraten Hersteller und Importeure von Produkten zu produkthaftungsrechtlicher Compliance, zum Produktsicherheitsrecht und bei der Durchsetzung und Abwehr von Produkthaftungsansprüchen, insbesondere Ansprüchen auf Schadensersatz und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Produktrückruf.