Wir begleiten Sie im privaten Bau- und Architektenrecht bei Bau- und Umbauvorhaben. Dabei haben wir alle Rechtsbeziehungen zwischen den am Bauprozess beteiligten Akteuren, wie Bauherren, Architekten und Bauunternehmern im Blick und helfen so bei der Vertragsgestaltung, der Vertragserfüllung, der Stellung von Sicherheiten und der sach- und fachgerechten Ausführung der Arbeiten.
Eine stets verständliche, effiziente und wirtschaftliche Projektrealisierung spornt uns an und zeichnet uns zugleich auch aus. Wir begleiten Generalbauunternehmer, Bauträger, Projektierer und selbstverständlich Investoren. Wir beraten beim Abschluss von Bauverträgen, begleiten die Auftrags- und Vergabegespräche und stehen in allen Leistungsphasen mit juristischem Rat zur Verfügung. Dazu gehört selbstverständlich auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und das Forderungsmanagement für Werklohn- und Honorarforderungen.