Besondere Expertise haben wir im Arbeitsrecht für Banken. Die besonderen regulatorischen Anforderungen an Vergütungssysteme begleiten wir ebenso wie bankenspezifische Tarifverträge und bankaufsichtliche Anforderungen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Kreditinstituten und Vorständen in dienstvertraglichen und organschaftlichen Fragestellungen.