Klaus-Niels Knees bringt seine Expertise im Bereich des Kreditsicherungsrechts sowie des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts – hier speziell des Immobiliarvollstreckungsrechts – als Berater in die Kanzlei ein.
Er spricht Englisch.
Klaus-Niels Knees ist Bankkaufmann und hat an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Nach seinen Examina war er von 1981 bis 2013 in der Rechtsabteilung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, Münster, zuständig für die Beratung der Mitgliedssparkassen – von 1990 bis 2013 als stellvertretender Abteilungsleiter.
Vor seinem Wechsel zu Grüter war er seit 2013 als beratender Anwalt für die Sozietät Streitbörger tätig.
Heßlerstraße 40
59065 Hamm
Johann-Krane-Weg 10
48149 Münster
Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 21.3.1986, - 15 W 77/86 -, Rpfleger 1986,441, Gerichtliche Aufklärungspflicht beim Zuschlag nach § 85a Abs.3 ZVG, Sparkasse 1986,465.
Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 27.5.1986, - 15 W 128/86 -, Zur Fortgeltung einer Unterwerfungserklärung bei Umwandlung einer Hypothek in eine Grundschuld, Rpfleger 1987,297.
Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 22.6.1995, - 15 W 166/95 -, Zur Auslegung der Regelung des RHeimstGAufhG Art.6 § 2 Abs.3, Rpfleger 1995,501.
Die Bank als Grundpfandrechtsgläubiger in der Unternehmensinsolvenz, ZIP 2001,1568ff..
Das Girokonto im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, ZVI 2002,89ff..
Zum Widerspruchsrecht des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bei Einzugsermächtigungslastschriften, ZInsO 2004,5ff..
Zum Umgang der Bank mit pauschalen Widersprüchen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften, ZInsO 2006,393ff..
Zur Unzulässigkeit von Kontokorrent-Verrechnungen bei vorhandener Globalzession, ZInsO 2008,116ff..
Zum Umgang des Grundpfandrechtsgläubigers mit § 135 Abs.3 InsO, ZInsO 2009,745ff..
Und es erlischt doch ! - Warum (auch) das P-Konto die Insolvenzeröffnung nicht ohne Weiteres überlebt- , ZInsO 2011,511ff..
Anmerkung zu LG Bielefeld, Urteil vom 28.2.2014, - 1 O 71/13 -, Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Raumsicherungsübertragung, ZInsO 2014, 612.
Anmerkung zu LG Bielefeld, Beschluss vom 4.3.2014, - 23 T 103/14, Zulässige Antragsrücknahme (Zwangsverwaltung) unter Vorbehalt, ZInsO 2014, 2292.
Aus der bankrechtlichen Insolvenzrechtsprechung, ZInsO 2015, 1890ff.
Aus der Rechtsprechung zur Verwertung von Grundpfandrechten in der Insolvenz, ZInsO 2015, 2010ff., ZNotP 2016, 130ff.
Die Bank als Gläubiger/Schuldner des Grundschuldrückgewähranspruchs, ZIP 2018, 1055
Zur Pfändung von Guthaben auf einem als Gemeinschaftskonto geführten Zahlungskonto (Girokonto), WM 2021, S.664ff..
Autor des im RWS-Verlag, Köln, veröffentlichten Werkes „Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung“ (seit Dezember 2020 in 3. Aufl.).