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Rechtsgebiet: Vorstandsanstellungsverträge & Geschäftsleiterhaftung

Dr. Kai-Oliver Burmann

Kai-Oliver Burmann berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmlich Sparkassen und Volksbanken sowie mittelständische Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu zählen vor allem die Erstellung und Anpassung von Arbeits- und Dienstverträgen und die außergerichtliche und gerichtliche Begleitung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Daneben berät er insbesondere zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.