Dr. Martin Lange
Martin Lange berät in allen Fragen des Bank- und Bankaufsichtsrechts sowie Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Ferner ist er im Bereich Compliance tätig. Zu den Mandanten zählen Großbanken, Landesbanken, Förderkreditinstitute, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Leasingunternehmen und Versicherungen sowie freie Vertriebe und mittelständische Unternehmen. Neben der rechtlichen Beratung übernimmt er bundesweit die Prozessvertretung von Finanzdienstleistern. Seit 2001 ist Martin Lange Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2008 ist er ferner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und publiziert regelmäßig.
Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Hamm für Bank- und Kapitalmarktrecht und Institutsleiter des Deutschen Anwaltsinstituts für Bankrecht. Ferner ist er Dozent im Postgraduierten-Studiengang „Real Estate Law“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Das aktuelle JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 nennt Martin Lange als häufig empfohlenen Anwalt im Bereich Bankrecht („fachl. versiert“). Auch im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien der vergangenen beiden Jahre heben Mandanten seine besondere Kompetenz hervor („sehr fundiert u. gründlich“, „hoch kompetent (wandelndes Lexikon), absolute Mandantenorientierung“, JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023; „bestens vernetzt, große forensische Erfahrung, klare Risikobewertung“; JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022. Laut Kanzleimonitor.de ist Martin Lange ein „führender Anwalt im Bankrecht“.
Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war Martin Lange mehr als zwei Jahrzehnte Partner der Sozietät Streitbörger.
Er spricht Englisch.








